Überweisungsbestätigungen
Vielen Patienten ist nicht bewusst, dass vor einer Überweisung zum Spezialisten stets eine Beurteilung durch den Hausarzt notwendig ist.
Leider kann eine Überweisungsbestätigung nicht rückwirkend ausgestellt werden. Dies ist aus rechtlichen Gründen für den Arzt nicht möglich.
Wenn nicht konsequent vor einem Aufsuchen des Spezialisten oder einer speziellen Behandlung wie z.B. einer alternativmedizinischen Heilmethode der Hausarzt kontaktiert wird, können beim Hausarztmodell für den Patienten Kosten entstehen, welche die Prämienersparnis deutlich übersteigen.
Kosten entstehen für die
- Konsultation beim Hausarzt und das
- Überweisungsschreiben, sowie zusätzlich für die
- Überweisungsbestätigung zu Handen der Krankenkasse
- diese zusätzlichen Kosten fallen dabei aber nicht ins Gewicht.
Kosten können gespart werden durch
- nicht notwendige Überweisungen, da der Hausarzt das Problem in 90% selber lösen kann.
Überweisungen
Jeder Patient, jede Patientin hat die Freiheit sich selber direkt beim Spezialisten oder für eine Therapie anzumelden. Eine nachträgliche Überweisungbestätigung durch den Hausarzt zu Handen der Krankenkassen kann aber nicht ausgestellt werden. Dies ist rechtlich nicht zulässig.
Für die korrekte Überweisung an Spezialisten, Therapeuten oder in eine Klinik ist es unumgänglich vorgängig beim Hausarzt einen Termin in der Sprechstunde zu vereinbaren.
